Händler, die aufgrund der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 vom Lockdown betroffen waren, können ihre Gewerbemiete kürzen. Diese entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Jedoch kommt es dabei immer auf den Einzelfall an. Bei einer Entscheidung müssen laut BGH mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Dazu muss geprüft werden, mit welchen Umsatzmaßeinbußen der Lockdown einherging, welche...