Ein Immobilienkaufvertrag kann nicht ohne Weiteres rückabgewickelt werden, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist und der Käufer bei der Unterzeichnung nichts davon gewusst hat. Das entschied kürzlich das Landgericht Coburg (LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020, Aktenzeichen: 11 O 92/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin 2018 ein Haus erworben. Die Verkäuferin hatte ihr nichts von dem...