Ein Gasheizofen für eine Wohnung stellt einen einmaligen Bedarf dar, für den das Jobcenter aufkommen muss. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Essen (L 19 AS 1736/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, in deren Wohnung der Gasheizofen nach knapp 50 Jahren kaputtgegangen war. Im Mietvertrag mit der Vermieterin war jedoch geregelt, dass die Mietsache nicht die Heizkörper...