Eine Burg in Thüringen darf als sogenannter „Lost place“ bezeichnet werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (AZ: 142 C 14251/20). Im vorliegenden Fall hatte eine amerikanische Gesellschaft, der die Burg gehört, auf Schadenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung geklagt. Der Beklagte zeigt auf seiner Internetseite Fotos der Burg, unter anderem vom Inneren, und bezeichnete sie dort als...