Reisende müssen in einigen Fällen nicht für ihre Reise zahlen, wenn das Reisebüro bei der Planung grobe Fehler gemacht hat und die Reise deshalb nicht fortgeführt werden kann. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 114 C 8563/22). Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit ihren Chihuahuas im Passagierraum von München über Zürich nach Dubai reisen. Allerdings war die Familie seitens des...