Eigentümer müssen ihre Mülltonnen laut des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße an anderer Stelle als ihrem Grundstück bereitstellen, wenn dieses von der Mülllabfuhr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann (AZ: 4 K 488/22.NW). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anfahrt nur rückwärts möglich ist. Grund dafür ist, dass das Rückwärtsfahren laut den...