Damit eine Pflichtteilstrafklausel in einem sogenannten Berliner Testament gültig ist, müssen Dritte tatsächliche etwas erben. Ist dies nicht der Fall, drohen ihnen keine Sanktionen. Dies entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Beschluss vom 21.2.2023, 21 W 104/22). Im vorliegenden Fall setzten sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Mann hatte aus seiner vorherigen Ehe...