Wichtige Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die wesentlich zur Rechtsklarheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich beitragen, hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Einführung des Paragrafen 215a des Baugesetzbuches (BauGB), einer „Reparaturvorschrift“, die den bisherigen § 13b BauGB ersetzt. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des...