Vermieter können die Kaution bei Schäden künftig länger als sechs Monate einbehalten. Dies ist dann der Fall, wenn Schäden an der Mietsache aufgetreten sind und der Schadenersatzanspruch vor Ablauf der sogenannten „sechsmonatigen Verjährungsfrist“ vom Vermieter hätte geltend gemacht werden können. Der Vermieter muss die Schäden darüber hinaus beweisen können. Dies hat der Bundesgerichtshof...