Eine Frist von fünf Jahren haben Bauherren nach der Bauabnahme, um Mängelrechte geltend zu machen. Diese Gewährleistungsfrist ermöglicht es den Bauherren im Falle von Mängeln, die auf Planungs- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind, eine Nachbesserung zu verlangen. Selbst wenn seit der Abnahme und dem Einzug bereits knapp fünf Jahre vergangen sind, muss die Baufirma die Kosten für die...