Bauunternehmen können sich nicht auf Materialpreissteigerungen berufen, um vom vereinbarten Festpreis eines Bauvorhabens abzuweichen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (AZ: 5 U 188/22). Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar gegen ein Bauunternehmen geklagt, das den vereinbarten Bau eines Massivhauses nicht zum Pauschalpreis von etwa 300.000 Euro ausführen wollte, sondern aufgrund von...