Eine Wohnungsdurchsuchung wegen eines sogenannten „Adbusting“-Verdachts ist unangemessen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) gab einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde statt (AZ: 2 BvR 1749/20). Beim „Adbusting“ werden Werbeplakate so umgestaltet, dass der ursprüngliche Sinn abgeändert oder lächerlich gemacht wird. Die betroffene Person wurde beim Austausch eines Bundeswehr-Plakats...