Eine Wildkamera auf einem Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. Das entschied das Amtsgericht in München (AZ: 171 C 11188/22). Damit bestätigte das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Besitzerin der Kamera das Aufstellen auf ihrem Grundstück untersagt, wenn sie damit den Bereich der Nachbarin erfassen könnte oder dies den Anschein erweckt. Obwohl die Kamera...