Einfache Gartenanlagen wie Rasenflächen, Pflanzenbeete und ein Gartenhaus gelten nicht als „aufwändig gestaltetes Wohnumfeld“. Daher kann für dafür keine Mieterhöhung verlangt werden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden (AZ: 105 C 226/23). Im vorliegenden Fall wollte eine Vermieterin die Mieter erhöhen. Sie war der Meinung war, dass die Gartenanlage auf dem Grundstück...