Widerrufsbelehrung

Am 13. Juni 2014 trat das neue Gesetz mit dem die EU-Verbraucherrechtrichtlinie in Deutschland umgesetzt werden soll in Kraft. Seitdem können Immobiliensuchende innerhalb von 14 Tagen nach Erstkontakt ohne Angabe von Gründen von Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, zurücktreten. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag. Dabei geht es also um den Vertrag zwischen Ihnen und uns als Vermittler. Vermittelte Kauf- oder Mietverträge bleiben wirksam und unberührt.

Verzicht auf Wartezeiten

Jetzt müssen Makler nach dem Willen des Gesetzgebers gemeinsam mit dem Interessenten 14 Tage warten, um sicher zu stellen, dass der Interessent sich sicher ist. Wenn er falsch, unvollständig oder gar nicht belehrt wird, verlängert sich das Widerrufsrecht sogar um ein volles Jahr und 14 Tage. Da es besonders bei Mietverträgen auf schnelle Vermittlung ankommen kann, bestehen die meisten Interessenten aber ausdrücklich darauf, dass der Makler vor Ablauf der Frist für sie tätig wird. Um das zu ermöglichen, nehmen sie zusätzlichen Aufwand in Kauf und räumen die Hürden des Widerrufsrechts aus dem Weg. Obwohl vielen Interessenten gar nicht klar ist, dass auch die Anfrage in unseren Büros einen Maklervertrag mit meinem Unternehmen begründet, ist innerhalb von Geschäftsräumen keine Widerrufsbelehrung vorgesehen. Dort bleibt, dem Gesetzgeber sei Dank, alles wie gewohnt.

Belehren statt Bedienen?

Wenn Sie Ihre Anfrage außerhalb unserer Büros stellen, müssen Sie allerdings erst eine Belehrung über sich ergehen lassen und gegebenenfalls schriftlich auf das 14-tägige Widerrufsrecht verzichten. Das ist leider unvermeidbar. Während das neue Widerrufsrecht im Online-Handel zu begrüßen ist, stellt sich in der Immobilienwelt die Frage nach seinem Sinn. Ich kann nur im Namen meines Teams darum bitten, die mit ihm verbundene Bürokratie und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten hinzunehmen. Auch wenn es uns umständlich erscheinen mag, sind wir alle zwingend verpflichtet, uns vollständig an Recht und Gesetz zu halten.

Unsere Kunden stehen mit ihren Wünschen jedenfalls weiterhin im Mittelpunkt unseres Interesses. Interessenten bezahlen uns ausschließlich im Erfolgsfall und bei ausdrücklicher Aufklärung über die Provisionspflichtigkeit des Angebots. Mit Freude stellen wir eine immer größer werdende Bereitschaft von Eigentümern zu provisionsfreien Angeboten fest. Sie werden besonders gut gekennzeichnet und schaffen größere Transparenz.

 

     

    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Immobilien Lindstedt Management GmbH & Co.KG, Schumannstrasse 27, 60325 Frankfurt am Main, info@immobilien-lindstedt.de] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

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