Vermieter müssen ihren Mieter eindeutigen Mieterhöhungserklärungen vorlegen. Dabei müssen sie auch Angaben über die Verwendung von Drittmitteln machen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 416/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einem Mieter zwar eine Mieterhöhungserklärung geschickt, jedoch in dieser nicht auf die Verwendung der Drittmitteln...