Vor dem Amtsgericht Bremen fordert die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses eine ihrer Mieterinnen dazu auf, ihre Tierhaltung auf zwei Hunde oder einen Hund und eine Katze zu beschränken (AZ 6 C 32/15). Hintergrund ist, dass die Mieterin seit ihrem Einzug im Jahre 1979 mehrere Tiere in ihrer 77,25 Quadratmeter großen 3,5 Zimmer aufgenommen hat. Darunter zählen Klein- und Großtiere, u. a. eine Katze,...