Urteil: Co2-Bepreisung und Erhöhung des Wohngeldes

  • vor 5 Jahren

Mit einer weiteren Maßnahme für die Umsetzung des Klimaschutzplans hat die Bundesregierung beschlossen, ab Januar 2021 eine Co2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme einzuführen. Demnach werden die Preise für die Heizkosten steigen. Um vor allem Haushalte mit einem geringen Einkommen vor der Erhöhung der Kosten zu schützen, wird deshalb ab Januar 2021 auch das Wohngeld erhöht. So wird das Wohngeldvolumen mit der geplanten Co2-Komponente um etwa zehn Prozent steigen.

Die finanzielle Unterstützung richtet sich an einkommensschwache Haushalte und Geringverdiener. Vor allem Familien und Rentnern soll das erhöhte Wohngeld zugutekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Menschen zur Miete oder zum Eigentum wohnen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass keine weitere staatliche Unterstützung, wie beispielsweise Hartz IV, bezogen wird.

Auch Bürgerinnen und Bürger, die in Städten mit überdurchschnittlich hohen Mieten leben, sollen von dem Zuschuss Gebrauch machen können. Hierfür hat die Bundesregierung vorgesehen, eine zusätzliche „Mietstufe VII“ einzuführen und auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Für die Berechnung der Höhe der Co2-Bepreisung spielt die Haushaltsgröße eine wesentliche Rolle. Der eingezogene Betrag wird durch das erhöhte Wohngeld zum Teil wieder an die Mieter und Eigentümer zurückfließen. Der andere Teil der Einnahmen aus der Co2-Bepreisung soll in weitere Klimaschutzmaßnahmen investiert werden.

Quelle: Bundesregierung
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