Die Vermieterin einer Zweieinhalbzimmerwohnung in Berlin hat aufgrund von sich angesammelten Mietschulden gegenüber einer ihrer Mieterinnen eine fristlose Kündigung erlassen. Die monatliche Miete betrug 564 Euro zzgl. Nebenkosten. Im Februar 2016 bestand ein Zahlungsrückstand von 1.630 Euro, sodass die Vermieterin den Mietvertrag fristlos, hilfsweise ordentlich kündigte. Im Juli 2016 betrug der...