Im Jahre 2016 hat ein Kaufinteressent ein Mehrfamilienhaus erworben. Erst nach dem Kauf des Mehrfamilienhauses hat der neue Eigentümer den Mangel an dem Haus festgestellt. Konkret ging es darum, dass in dem im Jahre 1955 erbauten Haus immer noch Bleirohre verbaut waren. Der neue Eigentümer lies die alten Bleirohre austauschen und verlangte von der Voreigentümerin die Übernahme der Kosten von etwa...