Ab März 2021 gelten neue Richtlinien für das EU-Energielabel. Somit werden elektronische Geräte neu in Energieeffizienzklassen eingeordnet und mit dem zutreffenden Energielabel ausgezeichnet. Der Hintergrund ist, dass die momentan geltende Einstufung in Energieeffizienzklassen nur bedingt aussagekräftig ist, da in den letzten Jahren viele Elektrogeräte sehr schnell Effizienzverbesserungen erreicht haben und sich gegenwärtig die meisten Produkte in den oberen Energieeffizienzklassen befinden.
Damit Verbraucher und Verbraucherinnen besser einordnen können, wie energiesparend ein Gerät tatsächlich ist, hat die EU beschlossen, die Klassifizierung der Energieklassen zu überarbeiten und alle Produkte in die Effizienzklassen A bis G einzuordnen. Dies bedeutet auch, dass auf dem neuen Energielabel die Energieklassen A+++, A++ sowie A+ nicht mehr genannt werden. Somit würde beispielsweise eine energiesparende Waschmaschine, die bisher mit dem Energielabel A++ ausgezeichnet wurde, gemäß der neuen Einordnung der Energieklasse B entsprechen. Zusätzlich sollen sich auf jedem Label ein QR-Code und Piktogramme befinden, die weitere Informationen über das Gerät und seinen Verbrauch geben.
Produkte mit der bisher geltenden Energieeffizienzskala dürfen noch bis November 2021 verkauft werden. Zunächst werden Elektrogeräte, wie Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Trockner, Spülmaschinen, Fernsehgeräte und ähnliche mit dem neuen EU-Energielabel ausgestattet. Ab September 2021 werden Lichtquellen neu eingeordnet und plakatiert. Anschließend folgen alle weiteren Geräte und Produkte, mit dem Ziel, die Umstellung bis zum Jahr 2030 abzuschließen.
Quelle: energie-tipp.de
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