KfW: Erhöhung der Fördermittel zur energetischen Stadtsanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Zuschüsse zur energetischen Stadtsanierung in Quartieren erhöht. Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ greift seit Anfang April und unterstützt u. a. die Bildung einer grünen Infrastruktur und den Auf- und Ausbau einer klimafreundlichen Mobilität. Auch die Digitalisierung und eine wassersensible Stadtentwicklung im Quartier gehören zu den Themenschwerpunkten, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Auftrag gegeben wurden.

So wurde der Zuschuss der förderfähigen Kosten im KfW-Programm 432 zur energetischen Stadtsanierung von 65 auf 75 Prozent erhöht. Der finanzielle Eigenanteil für Kommunen beträgt jetzt 5 und nicht wie zuvor 15 Prozent. Auch die Sachmittelzuschüsse wurden verdoppelt und belaufen sich jetzt auf 20 anstatt auf 10 Prozent. Eine weitere Erweiterung der Fördermöglichkeiten fällt zudem in den Bereich der Förderkredite und Tilgungszuschüsse. Beantragen Kommunen diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzept, kann die Höhe der Tilgungszuschüsse sogar bis zu 40 Prozent betragen.

Das überarbeitete und erweiterte KfW-Förderprogramm gilt zunächst bis zum 30. Juni 2022. In diesem Jahr stehen rund 70 Mio. Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm besteht seit den 15. November 2011. Bis Ende 2020 wurden mehr als 2.000 Förderzusagen vergeben. Die Gesamtsumme der Fördermittel erreichte in diesem Zeitraum ein Darlehnsvolumen von insgesamt 1,22 Mrd. Euro im Bereich der Quartiersversorgung. Etwa 101 Mio. Euro flossen in Form von Zuschüssen für die Entwicklung von Konzepten sowie in den Bereich des Sanierungsmanagements.

Quelle: BMI
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