Das Bundeskabinett hat in einer Mantelverordnung im Mai 2021 eine bundesweite Regelung beim Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen vereinbart. Damit Bauabfälle künftig besser recycelt werden können, sollen deutschlandweit dieselben Regeln und Standards gelten. Bis dato hatte jedes Bundesland eine eigene Regelung, wie Bauabfälle recycelt und von Schadstoffen befreit werden. Zusätzlich wurde vom Bundeskabinett noch eine Klausel hinsichtlich des „Verfüllens von obertägigen Abgrabungen“ aufgenommen, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss.
Hintergrund der Vereinbarungen ist u. a., dass Baumaterialien in Deutschland immer knapper werden und deshalb auch große Preissteigerungen nach sich ziehen. Dies hat zur Folge, dass Bauprojekte aufgrund von Materialknappheit nur schleppend realisiert werden können. Das Recyceln von Bauschutt könnte dabei helfen, aus Bauschutt Baumaterial zu gewinnen, welches für die Realisierung von Bauprojekten genutzt werden könnte.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums werden in Deutschland jedes Jahr etwa 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle produziert. Wird Bauabfall, wie beispielsweise Bauschutt, richtig recycelt, können die gewonnenen Ersatzbaustoffe gegen Primärbaustoffe ausgetauscht werden, wie es zum Beispiel beim Dämmen möglich wäre. Neben der Schaffung von zusätzlichen Baumaterialien können zudem natürliche Ressourcen geschont und weniger Flächen für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden. Die Regelungen sind in der „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ vereinbart.
Quelle: BMU
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