Auf welche Aspekte Eigentümer bei der Fassadendämmung und dem Sonnenschutz im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten achten müssen, weist die KfW hin. So müsse der Antrag auf Fördermittel bereits gestellt werden, bevor Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt werden. Aufträge für die Planungen können dagegen schon vorab vergeben werden, zum Beispiel an Energieeffizienzexperten.
Außerdem müssen sich Eigentümer beispielsweise bei der Dämmung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) darüber informieren, wie effizient diese sein muss und ermitteln, welche Art der Dämmung erfolgen sollte. Laut KfW wird unterschieden zwischen einer Kern- oder Einblasdämmung, einem Wärmeverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade.
Auch der Sonnenschutz kann von der KfW gefördert werden, wenn Eigentümer ihr Haus umfassend energetisch sanieren. Dazu müssen sie laut KfW allerdings die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal gestellt werden. Eigentümer, die mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren möchten, werden auf kfw.de fündig.
Quelle und weitere Informationen: kfw.de
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