Analyse: Banken müssen bei Vergabe von Immobilienkrediten genauer hinsehen

  • vor 2 Jahren

Banken werden bei der Vergabe von Krediten an Häuslebauer vorsichtiger. Diese Entwicklung prognostiziert die Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY aufgrund einer aktuellen Analyse. „Auf dem Immobilienmarkt hat sich das Blatt gewendet: Die stark gestiegenen Zinsen bremsen die Nachfrage nach Immobilienkrediten, zudem erscheinen Immobilien, deren Preise zwischen Q1 2019 und Mitte 2022 um 35 Prozent gestiegen sind, in vielen Regionen inzwischen überbewertet“, so Robert Melnyk, Leiter des Bereiches Banken und Kapitalmärkte bei EY Financial Services. Banken werden laut Robert Melnyk daher vorsichtiger bei der Kreditvergabe.

Laut EY wird in Deutschland für 2023 ein Rückgang des Immobilienkredit-Bestands um 0,1 Prozent erwartet. Ein Wachstum von 0,5 Prozent wird hingegen für die gesamte Eurozone erwartet. Außerdem habe auch die Erhöhung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers Einfluss auf den Immobilienmarkt. Dieser wird ab Februar 2023 für risikogewichtete Aktiva von 0 auf 0,75 Prozent angehoben. Außerdem war eine Quote eingeführt worden, nach der der sektorale Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite 2,0 Prozent betragen soll. Banken müssen dementsprechend Eigenkapital für vergebene Immobilienkredite zurücklegen und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu abgehalten, Risiken bei der Kreditvergabe zu reduzieren.

Grund dafür ist wohl auch die Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass einige Kreditnehmer ihre monatliche Rate künftig nicht mehr tilgen können. Laut EY wird der Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen 2023 in Deutschland voraussichtlich von 1,2 Prozent (Stand: Dezember 2022) auf 2,3 Prozent ansteigen. Zuletzt habe es laut EY sehr wenig Kreditausfälle gegeben. Die Prüfungs- und Beratungsorganisation führt dies unter anderem auf die Corona-Hilfsangebote zurück. Es sei nun aber eine Wirtschaftsflaute zu erwarten, die zum Beispiel zum Anstieg von Unternehmensinsolvenzen führt.

Quellen: ey.com/bafin.de
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