In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln (AZ 65 S 55/19) beklagte ein Mieter seine Vermieterin hinsichtlich ihrer Auskunfts- und Belegpflicht über die Höhe der Mietzahlungen des Vormieters. In dem Prozess ging es darum, dass die Vermieterin eine monatliche Miete von 1.300 Euro verlangte, obwohl die zu diesem Zeitpunkt zulässige Miete bei 806 Euro lag. Die Vermieterin bezog sich bei...