Hauseigentümer, die im Besitz einer Bestandsimmobilie sind, deren Energieausweis im Mai 2021 zehn Jahre alt ist oder älter, müssen diesen überprüfen und ggfs. erneuern lassen. Soll die Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet werden, müssen die neuen Anforderungen erfüllt werden. Die gesetzliche Grundlage für die Richtlinien liefert das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November...