In einem Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH, AZ VIII ZB 26/17) ging es um die Frage, wer die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen muss, welche durch eine erleichterte Kündigung eines Mitverhältnisses in einem Zweifamilienhaus unter Berufung auf § 573a Abs. 1 BGB entstanden sind. Ein Ehepaar, das sowohl Eigentümer und Vermieter eines Zweifamilienhauses war, vermietete eine der beiden Wohnungen...