Wenn es um das Thema Energieeffizienz in Gebäuden geht, spielt der Einsatz und die Nutzung von Tageslicht eine wichtige Rolle. Gerade im Bereich von Nichtwohngebäuden, vor allem in Bürogebäuden, kann durch eine durchdachte Konzeption und Planung der Tageslichtquellen reichlich Energie gespart werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das energieeffiziente Lichtkonzept bereits im Entwurf konzipiert wurde.
Denn nicht nur der Standort des Gebäudes und somit die äußeren Lichtverhältnisse sowie der Sonnenstand sind für den Tageslichtertrag ausschlaggebend. Auch die Lage der Baukörper und die Abhängigkeiten zueinander sowie die Architektur des Gebäudes, entscheiden über den Lichteinfall und die Verschattungen im Gebäude. Eine durchdachte tageslicht- und präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung optimiert die Lichtverhältnisse.
Zeichnet sich das Bürogebäude durch viele Fensterflächen und einen hohen Tageslichteinfall aus, spielt gleichzeitig das Thema Kühlung eine große Rolle. Damit das Gebäude im Sommer nicht zu sehr aufheizt und die Räume nicht überhitzen, ist darauf zu achten, dass der sommerliche Wärmeeintrag trotz des hohen Lichteinfalls gering bleibt. Im § 14 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nachzulesen, welche Mindestvoraussetzungen für den sommerlichen Wärmeschutz in Neubaugebäuden eingehalten werden müssen. Dieser gleicht der DIN 4108-2 aus der Energieeinsparverordnung (EnEv) in der Fassung aus 2013.
Quelle: BauNetz
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